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23 February 2021
Capabilities and Services
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wie z.B. Kartelle oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, führen zu Schäden für Konsumenten und Unternehmen. Die Opfer solcher Verstöße sind zum Ersatz des ihnen aus diesen Verstößen zugefügten Schadens berechtigt und können diesen vor Gericht einklagen. Unternehmen wiederum, die einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begangen haben, müssen zusätzlich zu den Bußgeldern der Wettbewerbsbehörden oftmals mit enormen Schadensersatzforderungen aus diesen Klagen rechnen. Die Anstrengungen der Europäischen Kommission zur Förderung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung haben dazu geführt, dass die Anzahl der privaten Schadenersatzklagen insbesondere in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden stark zugenommen hat. Darüber hinaus gibt es eine unbekannte Anzahl an Schadensersatzansprüchen, die ußergerichtlich verhandelt und eventuell verglichen werden und ebenfalls beträchtliche Schadenssummen involvieren.
NERA hat über viele Jahre eine große Zahl an Kunden in Europa und den Vereinigten Staaten, sowohl aufseiten der Kläger als auch der Beklagten, zur Quantifizierung von Schäden aus Wettbewerbsvergehen aber auch im Kontext anderer, nicht das Wettbewerbsrecht betreffende, Klagen beraten. Dazu gehören große internationale Schiedsverfahren zu kommerziellen Streitigkeiten ebenso wie nationale Schiedsgerichtsverfahren. In Europa und insbesondere Deutschland haben die Experten von NERA zahlreiche Kunden bei der Quantifizierung von Schäden im Zusammenhang mit den größten Kartellen der jüngeren Geschichte beraten z.B. den Kartellen in den Sektoren Flüssiggas, gasisolierte Schaltanlagen, Gaspipelines, Luftfracht, Schienen, Spediteure, Tondachziegel, Zement, Zucker, Kaffee, Autoteile, Chemikalien, Aufzüge und Fahrtreppen und Holzwerkstoffe. Auch bei der Quantifizierung von Schäden im Rahmen der Manipulation von Referenzzinssätzen wie dem LIBOR waren NERAs Experten beteiligt. Darüber hinaus haben Ökonomen von NERA von der Europäischen Kommission geförderte Fortbildungsseminare für deutsche Richter zur Schadensquantifizierung durchgeführt und zahlreiche wissenschaftliche Artikel zur Quantifizierung von Schäden im Rechtsrahmen der Vereinigten Staaten, der EU, und Deutschlands sowie zur Methodik der Quantifizierung veröffentlicht.